Corona-Förderung “Digitalisierung”

Apr. 2021 | Nachrichten, Tipps

Bis zu 90% (neu: sogar 100%!) Förderung für Investitionen von maximal 20.000 Euro!

Das sind die Details zur Digitalisierungs-Förderung im Rahmen der aktuellen Corona-Überbrückungshilfe III in Deutschland.

Die genauen Regularien sind dabei wieder im mittlerweile schon bekannten Beamten-Deutsch formuliert. Dennoch sind die folgenden Zeilen aus den FAQ der Bunderegierung eindeutig. Dort heißt es unter Punkt 2.4.14 auf die Frage “Welche Kosten sind förderfähig?”:

…außerdem können unter denselben Voraussetzungen auch Investitionen in Digitalisierung (z. B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen, Lizenzen für Videokonferenzsysteme, SEO-Maßnahmen, Website-Ausbau, Social Media Aktivitäten, Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen, Foto-/Video-Shootings, wenn sie zur Ausübung der betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind) einmalig bis zu 20.000 Euro als erstattungsfähig anerkannt werden. Anschaffungskosten von IT-Hardware sind dabei ansetzungsfähig, unter der Voraussetzung, dass diese zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung noch im Unternehmen vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, ist eine Rückzahlung der dafür erhaltenen Förderung fällig.

Die Förderhöhe ist – wie bei den anderen Fixkosten-Zuschüssen – abhängig vom Umsatzeinbruch:

  • bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 %
  • bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 %
  • bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 %

Update 01.04.:
In einer weiteren Pressemitteilung wird jetzt sogar eine Förderung von bis zu 100% angekündigt!

Wenn Du also schon länger vorhattest, z.B. in eine neue Homepage oder auch Deine Infrastruktur zu investieren, ist jetzt wohl ein guter Zeitpunkt! Und sehr gerne würde ich dabei tatkräftig unterstützen.

Bevor wir aber zur Tat schreiten, solltest Du die genauen Details nochmals mit Deinem Steuerberater besprechen. Auch hierbei helfe ich gerne und freue mich auf Deine Kontaktaufnahme!


Update 15.04.:
Unser Steuerberater hat uns die folgenden Antworten auf unsere Fragen gegeben:

Abgrenzungen der Umsätze bzw. Kosten
Wie wird denn der Betrachtungszeitraum abgegrenzt? Konkretes Beispiel: Wir kaufen im April die Hardware und realisieren dann im Juni doch noch einen größeren Auftrag…

Die Kosten werden zum Zeitpunkt der (Zahlungs)Fälligkeit dem dementsprechenden Monat zugeordnet. Wenn Sie in Ihrem Fall jetzt die Hardware bestellen und im April zahlen, würden wir diese in den April zur Förderung nehmen. Wann Sie was mit der gekauften Hardware machen ist nicht relevant für die Förderung.

Prozedere der Auszahlung
Wir haben jetzt konkrete Pläne für die Investition in IT (ca. EUR 11.000,-) sowie Online-Werbung. Dabei müssen wir aber natürlich auch die Liquidität im Blick behalten. Haben Sie eine Info, wie das Prozedere der Auszahlung gestaltet wird? Können wir einen Nachtrag einreichen bzw. wann ist mit der Auszahlung der Förderung zu rechnen?

Sobald es möglich ist (vermutlich in den nächsten Wochen) kann ich einen Änderungsantrag stellen und die „fehlende Förderung“ nachfordern. Wie lange dann die Bearbeitung der Änderung dauert kann ich oder die Hotline nicht beantworten, da dies sehr unterschiedlich sein kann.

SEO-Maßnahmen & Social-Media-Aktivitäten
In den FAQ sind ja auch diese Bereiche klar aufgeführt. Wir würden also eine größere Summe für Suchmaschinen-Werbung bzw. auf Social-Media-Plattformen investieren. Teilen Sie unsere Auffassung, dass die Förderung auch diesen Bereich abdeckt?

Laut Hotline gehört „Digitales Marketing“ auch zu den Digitalisierungskosten.

Förderung Hardware
Es stehen außerdem zwei Smartphones zum Austausch an. Um die laufenden Vertragskosten zu reduzieren würden wir zwei Geräte kaufen. Werden auch diese Geräte im Rahmen der Förderung berücksichtigt.

Der Punkt ist was schwierig, da mir die Hotline gesagt hat „das kommt auf den Prüfenden an, dazu würde Sie sich nicht äußern wollen “ und „das überlasse ich Ihrer Subsumption“. „Anschaffungen für digitale Kontaktnachverfolgung“ würden wohl gefördert, aber was das genau heißt konnte/wollte Sie mir nicht erklären, da über die Hotline keine Rechtsberatung erfolgen dürfte. Damit wären wir im Endeffekt aber nicht sicherer in unserer Annahme ob die Smartphones dazu gehören oder nicht…